Eintritt

€ 10,00

ermäßigt

€   8,00

 

Teilnahmebedingungen:

1.       Zugelassen sind Liedermacherinnen und Liedermacher aller Nationen,

die ihre Lieder selbst geschrieben haben und sie selbst vortragen.

2.       Es sind nur Lieder in der jeweiligen Muttersprache zulässig.

3.       Für Lieder die nicht in deutscher Sprache vorgetragen werden, ist eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich.

4.       Es werden ausschließlich akustische Instrumente zugelassen, Elektronische Hilfsmittel wie z.B. Synthesizer, Sequenzer, Rhythmusgeräte u. dgl. sind nicht erlaubt.

5.       Auf der Bühne können max. 2 Personen auftreten.

6.       Das Urheberrecht der eingesandten Werke verbleibt beim Autor, sofern es nicht an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten wurde. Der Autor erklärt sich mit einer evtl. Übertragung seiner Werke durch einen Rundfunk- oder Fernsehsender ohne weitere Ansprüche einverstanden.  

7.       Eine Jury trifft den Vorentscheid, sie wählt 5 Teilnehmer (max. à 2 Personen) aus, die für den 06.07.2012 eingeladen werden.

8.       Die Sieger werden durch das anwesende Publikum durch Stimmzettel gewählt.

 

                 1. Preis: 1.000,00 €

           2. Preis:    500,00 €

                 3. Preis:    300,00 €

                 4. Preis:    200,00 €

                 5. Preis:    100,00 €

 

Bewerbung:

1.       Lebenslauf mit Lichtbild

2.       Einsendung eines Demotapes ( Kassette oder CD ) bis 30. November 2011 an:

Stadt Geretsried, Kulturamt, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried

www. Liedermacherfestival-Geretsried.de

Aktuell:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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